Möchten Sie auch Ihre Glasflächen von Schlieren, Staub und Wasserflecken befreien? Dann ist diese Dienstleistung rund um die Reinigung von Fenstern und Rahmen das Richtige für Sie. Diese Art von Dienstleistung kann sogar bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, denn diese Leistung gilt als "
Haushaltsnahe Dienstleistung". Dadurch können Sie einen Teil der Ausgaben zurück erlangen.